Die Versicherung für Risiken des menschlichen Lebens

Was deckt die Risikolebensversicherung ab?
Mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung kann ein Versicherungsnehmer entweder vereinbaren, dass ihm selbst Geld(-beträge) ausbezahlt werden, wenn ein bestimmter Fall eintritt (Erlebensfallversicherung) oder dass im Falle seines Todes bestimmten Angehörigen finanzieller Versicherungsschutz gewährleistet wird. Die Erlebensfallversicherung kann Krankheiten, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder andere Risiken des menschlichen Lebens (deshalb: Risikolebensversicherung) umfassen.

Teilkasko oder Vollkasko?

Nicht gesetzlich vorgeschrieben
Im Gegensatz zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die zwingend vorgeschrieben ist, wird die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung freiwillig abgeschlossen, um sich gegen Schäden am Fahrzeug zu schützen.

Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer, deren monatliches Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 4.050,00 Euro liegt sowie Selbstständige und Freiberufler sind verpflichtet, sich privat gegen Krankheit und deren Folgen zu versichern. Zum Einen besteht die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden, zum Anderen natürlich, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

KFZ Versicherung

Es gibt drei Arten der KFZ Versicherung: die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und sollte von jedem Fahrzeughalter abgeschlossen werden. Diese Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Beiträge zur KFZ-Haftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab.