Die Versicherung für Risiken des menschlichen Lebens
- am 11.16.10
- Versicherungen
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Was deckt die Risikolebensversicherung ab?
Mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung kann ein Versicherungsnehmer entweder vereinbaren, dass ihm selbst Geld(-beträge) ausbezahlt werden, wenn ein bestimmter Fall eintritt (Erlebensfallversicherung) oder dass im Falle seines Todes bestimmten Angehörigen finanzieller Versicherungsschutz gewährleistet wird. Die Erlebensfallversicherung kann Krankheiten, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder andere Risiken des menschlichen Lebens (deshalb: Risikolebensversicherung) umfassen.
Rein versicherungsrechtlich zählt hierzu auch die private Rentenversicherung: Als “Erlebensfall” wird hier das Erreichen eines Lebensalters betrachtet, von welchem an ein Versicherungsnehmer monatliche Rentenzahlungen seines Versicherers erhält. Ebenfalls ist nach deutschem Versicherungsrecht eine “Aussteuerversicherung” möglich. Hier wird der Versicherungsnehmer dann ausbezahlt, wenn er heiratet.
Über den Spareffekt einer Risikolebensversicherung
Die oben aufgeführten Versicherungsfälle lassen sich auch noch anders unterscheiden: Welche Rolle spielt die Idee der Kapitalbildung? Bei Versicherungsfällen, die mit einem direkten Ereignis in Zusammenhang stehen (Heirat, Tod, Berufsunfähigkeit etc.), geht keine der Parteien davon aus, dass sich durch die Beitragszahlungen dieselbe Gesamtsumme anhäuft, die im Ereignisfall auch ausbezahlt werden soll. Bei einer Rentenversicherung hingegen nutzt die Versicherungsfirma einen Teil der eingezahlten Beträge dazu, Kapital anzusparen, welches dann im Versicherungsfall ausbezahlt wird. Jedoch können einzelne Versicherungsverträge auch verschiedene Elemente gleichzeitig enthalten.
Wie kann ausgezahlt werden?
Drei Möglichkeiten gibt es für eine Versicherungsfirma, Beträge im Rahmen einer Risikolebensversicherung an den Versicherungsnehmer auszuzahlen: Entweder sind dies klare Geldbeträge, die auf eine konkrete Währung festgelegt sind. Eine Alternative besteht darin, dass die Versicherung nicht in festen Summen auszahlt, sondern dem Versicherungsnehmer Anteilseinheiten eines Fonds zuteilt. Hier spricht man von einer “fondsgebundenen Lebensversicherung”. Auch lassen sich Versicherungen darauf ein, einen anderen Index zugrunde zu legen (”indexgebundene Lebensversicherung”).
Wer zahlt die Beiträge?
Nicht nur der Versicherungsnehmer selbst muss für Beitragszahlungen hinzugezogen werden: Beantragt ein Arbeitnehmer das Finanzprodukt der “Vermögenswirksamen Leistungen”, wird in diesem Zusammenhang eine vermögensbildende Lebensversicherung in Anspruch genommen – Beiträge werden zum Teil auch vom Arbeitnehmer übernommen. Auch staatliche Förderungsleistungen (Stichwort: Riester- oder Rürup-Rente) können herangezogen werden.
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