Teilkasko oder Vollkasko?
- am 10.15.10
- Versicherungen
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Nicht gesetzlich vorgeschrieben
Im Gegensatz zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die zwingend vorgeschrieben ist, wird die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung freiwillig abgeschlossen, um sich gegen Schäden am Fahrzeug zu schützen.
Vollkasko für neue und hochwertige Autos
Laut der Website www.teilkaskoversicherung.net lohnt sich die Vollkaskoversicherung speziell für hochwertige, neue bis drei Jahre alte Autos. Es kann sich jedoch lohnen, die Vollkasko länger laufen zu lassen. Das ist der Fall, wenn die Unterschiede zur Teilkaskoversicherung in den Beitragsprämien sehr gering sind. In der Vollkaskoversicherung gibt es ein Schadenfreiheitsrabattsystem, ähnlich dem in der Haftpflichtversicherung.
Eine “30-Prozent”-Vollkasko kann dann unter Umständen günstiger sein als die Teilkasko. Dafür ist bei der Vollkaskoversicherung die Selbstbeteiligung höher, meist 650 Euro. Vollkasko bedeutet: Es werden auch selbst verursachte Schäden erstattet, es sei denn, es wurde grob fahrlässig gehandelt (abgefahrene Reifen, Vorsatz, Alkohol). Nicht unwichtig: Die Vollkaskoversicherung kommt sogar für Vandalismusschäden auf! Teilkasko für fast alle anderen Auch die Höhe der Teilkaskoprämien ist stark vom Fahrzeugtyp abhängig. Da der Hauptgrund für den Abschluss einer Fahrzeug-Teilkaskoversicherung in der Diebstahlgefahr liegt, finden sich häufig entwendete Fahrzeuge (Beispiel BMW X 5) in sehr teuren Klassen wieder. Unbeliebte Fahrzeuge (Beispiel Lada) rangieren in der Teilkaskoversicherung ganz unten. Wegen der geringen Prämien lohnt sich hier die Teilkaskoversicherung unbedingt, da sie auch in Fällen von Brand, Glasbruch und Wildschaden eintritt. Der Selbstbeteiligung liegt meist im Bereich von 300 Euro, das heißt, dass bei einem nötigen Austausch der Frontscheibe nach Wildschaden (1.000 Euro inklusive Montage) 700 Euro von der Versicherung ersetzt werden. Bei Diebstahl ist ebenso wie bei der Vollkaskoversicherung zu beachten, dass die Versicherung lediglich den Zeit- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt. Kasko verzichtbar nur bei den ganz alten Gänzlich ohne Kaskoschutz zu fahren ist nur bei alten Fahrzeugen, die zudem noch in hohen Typklassen eingeteilt sind (Beispiel: 20 Jahre alter Siebener-BMW), zu empfehlen. Hier kann die Jahresprämie der Vollkaskoversicherung den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen! Das macht wenig Sinn.
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